Elektrosmog-Blocker
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Erdungs- und Sicherheitsvorschriften

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Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme müssen nach VDE fremde leitfähige Teile oder Betriebsmittel, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, in den Potenzialausgleich (Erdung) einbezogen werden. Weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Abstand, Isolation, Hindernisse ...) sind vor allem bei der Verarbeitung von elektrisch leitfähigen Abschirmmaterialien sinnvoll, besonders dann, wenn sie großflächig verarbeitet und stromtragfähig sind, und sollten das Schutzkonzept vervollständigen. Hierzu gehört vor allem der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters (I<30 mA) in alle Elektroinstallationskreise, die aufgrund der räumlichen Nähe einen Kurzschluss mit der Schirmfläche verursachen können. Diese Schutzmaßnahmen, insbesondere die Erdung, dürfen nur von autorisierten Fachkräften (z.B. Elektriker) durchgeführt werden.

Vorschriften - Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme nach DIN 57100/VDE 100 Teil 410 und Teil 540 - Erdung nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und Teil 540 - Sicht- und Prüfprotokolle nach DIN/VDE 0100 Teil 610 Abschnitt 4 und 5 - EMV nach VDE 0100.

Die Ableitung (Erdung) muss nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Neben den gültigen DIN/VDE Normen sind noch die Vorgaben des örtlichen Energieversorgers zu beachten.

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